Gebührenordnung
Die Gebühren werden grundsätzlich per Bankeinzug vom LRFV Köngen e.V. abgebucht.
Die Anlagennutzung (Halle 20x60, Sandplatz 20x60, Longierhalle 20x20, Rasenplatz 100x100) ist grundsätzlich nur aktiven Mitgliedern gestattet, die die Gebühren gemäß dieser Tabelle entrichtet haben. Der Vereinsstall gehört nicht zur Anlagennutzung und ist lediglich für die Einsteller im Vereinsstall nutzbar.
Aktive Reiter: Der/Die Beitretende verpflichtet sich, mindestens 25 Arbeitsstunden pro Jahr, gemäß separater Arbeitsordnung zu leisten. Aktiver Voltigierer: Die Mitglieder verpflichten sich mindestens 15 Arbeitsstunden pro Jahr. gemäß separater Arbeitsordnung zu leisten. Nichtgeleistete Arbeitsstunden werden Erwachsenen mit 25,00 EUR, Jugendlichen bis 18 Jahren mit 15,00 EUR belastet. Siehe Merkblatt zur Arbeitsdienstordnung
Der Wechsel von aktiver Mitgliedschaft in passive Mitgliedschaft ist jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember möglich. Ein Wechsel muss der Vorstandschaft spätestens 4 Wochen vor dem Ablauf der jeweils oben genannten Frist schriftlich mitgeteilt werden. Bereits geleistete Beiträge werden nicht rückerstattet.
Austritt aus dem Verein: Nach fristgerechter Kündigung endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des Geschäftsjahres. Hier bedarf es eine schriftliche Kündigung mit Eingang spätestens 15. November.
Die Generalversammlung hat die Abbuchung der Beiträge und aller weiteren Gebühren als Voraussetzung für die Mitgliedschaft zur Pflicht gemacht. Neue Mitglieder, die von passiver in aktive Mitgliedschaft übertreten, müssen die evtl. noch nicht geleistete Aufnahmegebühr nachzahlen.
Rücklastschriften, die durch Retouren o.ä. dem Reitverein belastet werden, werden dem jeweiligen Mitglied, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 7,50 belastet.
Bei Austritt aus dem Verein werden die Anlagenbenützungsgebühr und der Jahresbeitrag nicht zurückerstattet. Noch nicht geleistete Arbeitsstunden werden sofort nach Austritt verrechnet.
Schulpferdereiter: Werden pro Monat 4 Pflichtreitstunden belastet, auch wenn diese nicht geritten wurden.
Privatpferdereiter: Werden pro Monat 3 Pflichtreitstunden belastet, auch wenn diese nicht geritten/genutzt wurden.
Schulpferdereiter/Innen werden bei Nichtabsage der Reitstunde(n) (mind. 24 Stunden vorher) zusätzlich EUR 10,00 Gebühren abgebucht. Schulpferdereiter/Innen, die sich zusätzlich zu den 4 Pflichtreitstunden angemeldet / reserviert haben und nicht 24 Stunden vorher die Teilnahme an der Reitstunde absagen, werden sowohl der Betrag für die Reitstunde als auch die Gebühren, in Höhe von EUR 10,00 /pro Reitstunde, abgebucht.
Reitstunden sind nicht übertragbar.
Reitstundenabbuchung erfolgt nachträglich im Folgemonat.
Jahresbeiträge sowie Anlagennutzungsgebühr werden im 1. Quartal eingezogen.
Die Boxenmiete (Vereinsstall) und der Beitrag zur Voltigeabteilung werden jeweils Mitte des Monats abgebucht.
Nichtgeleistete Arbeitsstunden werden im folgenden Geschäftsjahr 1. Quartal abgebucht.